Saison 2023

WICHTIGE INFORMATIONEN

Im Zeitraum vom 01.November bis 01.Mai 07:00 Uhr ist das Angeln durchgängig nicht gestattet.

BITTE BEACHTEN:
Aufgrund des sehr niedrigen Wasserpegels über die Wintermonate, um unnötigen Stress der Fische und das Unfallrisiko der Gastangler zu vermeiden, ist die Sperrzeit bis auf Weiteres auf November und Dezember verlängert.
Der niedrige Wasserpegel ist eine aus Sicherheitsgründen notwendige Maßnahme der Behörde. Der ASV-Frankenhain e.V. hat keinen Einfluss auf den Wasserstand der Lütsche Talsperre.

Das Angeln mit Köderfischen und Fetzenköder ist auf die Zandersaison
begrenzt und nur vom 01.06.-31.10. erlaubt. Das Hältern von Köderfischen ist lt. neuer Thüringer Verordnung nicht gestattet.

Kunstköder sind nur vom 01.05. - 30.09. erlaubt

Mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 22.11.2019 ist die Entnahme von Salmoniden pro Jahreserlaubnisschein auf 25 Stk begrenzt.

Offene Feuer sind verboten!

Der waidgerechte und schonende Umgang mit dem Fisch wird von uns streng überwacht. Aus diesem Grund ist unsere Fischereiaufsicht angehalten, verstärkt auf das Vorhandensein folgender Ausrüstung zu achten:
Unterfangkescher | Hakenlöser | Maßband |Abschlagholz bzw. geeignete Alternative

An folgenenden Tagen ist das Angeln aufgrund von Veranstaltungen nicht oder nur eingeschränkt möglich:

02.09.2022 - 04.09.2022    NICHT möglich    StrongDOG Ultratrail 2022
09.09.2022 - 11.09.2022    Eingeschränkt möglich    Jugendveranstaltung


Die Ausübung der Angelfischerei erfolgt unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Thüringer Fischereigesetzes, der Thüringer Fischereiverordnung sowie der nachfolgenden Regelungen.
Mit dem Erwerb eines Erlaubnisscheins zum Fischfang erkennt der Käufer folgende Gewässerordnung an.  


GEWÄSSERORDNUNG ZUR AUSÜBUNG DER ANGELFISCHEREI AN DER TALSPERRE LÜTSCHE

Es gilt stets die Gewässerordnung die online auf der Website des
ASV-Frankenhain e.V. zu finden ist.
Jeder Angler ist vor Beginn des Angelns verpflichtet, sich entsprechend zu informieren.

1. Gültigkeit der Erlaubnisscheine zum Fischfang
Erlaubnisscheine zum Fischfang werden für den Zeitraum vom
01.05. bis 31.10. ausgegeben. Deren Gültigkeit ist wie folgt begrenzt:

Tageskarte:     Von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr
Nachtkarte:    Von 12.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Wochenkarte:     Ab Ausstellungsdatum 7 Tage
Jahreskarte:     01.05. bis 31.10.

2. Schonzeiten und Mindestmaße
Bachforelle      min 30 cm         01.10. - 31.03
Aal         min 50 cm        01.11. - 28.02.
Barsch        min 25 cm
Zander         min 45 cm         01.04. - 31.05.
Karpfen         min 35 cm - max 65cm
Schleie         30 cm
Rotfeder         15 cm

Für alle anderen Arten gelten die gesetzlichen Bestimmungen lt. Thüringer Fischereigesetz.

3. Fanggerät
Als Fanggerät sind ausschließlich Handangeln und hiervon maximal
• 2 Friedfischruten oder 2 Köderfischruten im Ansitz oder
• 1 Friedfisch- und 1 Köderfischrute im Ansitz oder
• 1 Wurfrute mit Spinner, Blinker, Wobbler, Jig usw.
• 1 Flugrute
erlaubt.
Zum Fang von Köderfischen kann anstelle einer Handangel eine Senke in einer maximalen Größe von 1,2m x 1,2m und einer Maschenweite von mindestens 14mm verwendet werden.Eine Senke gilt als eine Friedfischrute.
Ausgelegte Handangeln und Senken müssen vom jeweiligen Fischereiausübungsberechtigtem ständig persönlich beaufsichtigt werden.

Das Angeln von Wasserfahrzeugen aus ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen hiervon bedürfen einer gesonderten Erlaubnis des Fischereipächters. Hilfsmittel zur Ausbringung von Ködern (Baitboote, Fluggeräte usw.) sind unzulässig.

4. Fangbegrenzungen
Pro Kalendertag dürfen insgesamt nur 3 Fische entnommen werden. Bei der Nachtkarte gilt das Tagesfanglimit von 3 Fischen. Davon allerdings höchstens:
• 3 Bachforellen, darunter nur einer ≥ 50 cm
• 3 Barsche
• 2 Karpfen oder 2 Schleien
• 2 Aale oder 1 Zander
Nach Erreichen des Tagesfanglimits ist das Angeln sofort einzustellen.
Für andere Fische gelten keine Fangbegrenzungen, soweit diese nicht gesetzlich geschützt sind. Untermaßige oder/und während der Schonzeit gefangene oder nicht zur Verwertung vorgesehene Fische sind vorsichtig vom Haken zu lösen und schonend zurück zu setzen.


5. Führen der Fangliste
In die Fangliste ist vor Beginn des Angelns das jeweilige Datum einzutragen. Soweit diese nicht ausreicht, sind Beiblätter zu verwenden. Gefangene (auch wieder zurückgesetzte) Fische sind unverzüglich in der Fangliste zu vermerken.
Abgelaufene Erlaubnisscheine sind mit den zugehörigen Fanglisten (auch
Leermeldungen) dem ASV Frankenhain e.V. über den Briefkasten am Einlass zum Campingplatz, eine der Ausgabestellen oder an o.g. Adresse zurückzusenden.
Die Fangliste für Fiskado-Karten ist unter fang.fiskado.de. Ebenso können auch Fänge auf einem seperaten     Zettel notiert werden und zusammen mit der Scheinnummer von Fiskado in den Briefkasten eingeworfen werden.


6. Ordnung und Sauberkeit
Das Befahren der Uferbereiche der Stauanlage mit Motorfahrzeugen zum Fischen ist verboten. Das Betreten der zugefrorenen Wasseroberfläche bedarf der Genehmigung der Thüringer Fernwasserversorgung.

Inhabern dieses Erlaubnisscheines können die Zufahrt über das Tor am Campingplatzes zum Be- und Entladen nutzen. Das Tor ist nicht abgeschlossen, muss allerdings von Hand geöffnet und wieder ordnungsgemäß geschlossen werden. Das Parken von Kraftfahrzeugen hat nur in den hierfür gekennzeichneten Flächen zu erfolgen. Ordnungswidriges Abstellen von Fahrzeugen wird durch die zuständige Behörde geahndet.
Zum Schutz von Natur und Landschaft und zur Gewährleistung der Erholung hat im und am Gewässer jede Verunreinigung sowie jede Ruhestörung zu unterbleiben. Unabhängig vom Verursacher hat jeder Angler für Ordnung und Sauberkeit im Umkreis seines Ansitzes von 10 m zu sorgen. Angelplätze sind so zu verlassen, wie man diese vorzufinden wünscht!
Weisungen verantwortlicher Mitarbeiter der Thüringer Fernwasserversorgung ist uneingeschränkt Folge zu leisten.

7. Kontrollen und Sanktionen
Zur Kontrolle der Fischereipapiere (Fischereischein & Erlaubnisschein) sind
sämtliche Mitglieder des ASV Frankenhain e.V. berechtigt. Darüber hinaus sind die Fischereiaufseher befugt, Autos, Rucksäcke, Angeltaschen usw. zu untersuchen und bei Verstößen den Erlaubnisschein einzuziehen sowie das Fischereigerät sicherzustellen.
Bei wiederholten Verstößen gegen diese Gewässerordnung -insbesondere auch dann, wenn die Rückgabe der Fangmeldungen an den Fischereipächter unterbleibt, kann die Ausgabe von Erlaubnisscheinen zukünftig verweigert werden.

Mit dem Erwerb des Erlaubnisscheins erklärt der Käufer die Gewässerordnung gelesen und verstanden zu haben.
Der Erwerber des Erlaubnisscheins erklärt sich mit der Veröffentlichung
statistischer Auswertungen zu seinen Fangergebnissen einverstanden.

Mehr Informationen rund um das Gewässer und aktuelle Bekanntmachungen sowie wichtige Kontaktdaten können auf der Website www.angelsportverein-frankenhain.de eingesehen werden.


8 . Angel- und Schonstrecken

Beim Angeln ist insbesondere eine Distanz von mindestens 50m zur Staumauer, sowie 20m beidseitig zur Einlaufstelle der Steinbruch-bewässerung einzuhalten.
In Ufernähe der Sperrstrecken sind Laichhilfen im Wasser eingebracht, weshalb hiervon ebenfalls ein Mindestabstand von 20m einzuhalten ist.
Das Angeln am bzw. im Zulauf ist verboten. Der als Vereinsstrecke ausgewiesene Bereich bleibt den Vereinsmitgliedern des ASV vorbehalten.

Auf der Landzunge zwischen Langergrund und Wiesengrund sind Nachtlager mit geschlossenem Wetterschutz verboten.

Haftungshinweis:
Die Ausübung der Angelfischerei erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden insbesondere an Einrichtungen der Thüringer Fernwasserversorgung sowie durch Nichtbefolgen von Weisungen haftet der Verursacher.

 

9. Hinweise für ein sicheres und erfolgreiches Angeln
Zelten im Uferbereich ist nicht zulässig und bedarf der Genehmigung des
Campingplatzbetreibers.
Angelschirme bzw. Angelzelte ohne festen Boden sind als Nachtlager gestattet. Im markierten Bereich um den Einlass ist hingegen das Aufstellen solcher oben genannten Angelzelte nicht gestattet. Siehe Karte.

Der Fischbestand umfasst im wesentlichen Bachforellen, Zander, Karpfen,
Aale, Rotaugen, Barsche sowie Rotfedern und Schleien.
Als Kleinfische sind Elritzen und Gründlinge vorhanden. Hechte, Muscheln und Krebse kommen nicht vor. Die Hegemaßnahmen zielen insbesondere auf den Erhalt und die Entwicklung der Bachforellen ab.

Der Grund der Lütsche Talsperre ist überwiegend fest, frei von Kraut jedoch
mit Baumstocken versetzt. Wir empfehlen jedem Sportfreund seine Montagen
entsprechend anzupassen um größere Verluste zu vermeiden.

An den steileren Uferhängen ist auf Trittsicherheit zu achten.
Fischabfälle sind fachgerecht zu entsorgen.
Die Trinkwasserversorgungsanlagen oder Abfallbehälter des Campingplatzes
dürfen für diesen Zweck nicht benutzt werden!

Das Beangeln der Vereinsstrecke ist nur den Vereinsmitgliedern gestattet.